Qualifikationsdatenbank


Willkommen

Mit der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Panoramawandel der Krankheiten und in der Arbeitswelt verändern sich die "Zielgruppen" in der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Die Klienten werden älter, multimorbider; häufig sind diese bereits im Pflegezustand.

Für die Bewegungsfachkräfte sind damit höhere Qualifikationsanforderungen verbunden; gefordert sind multiprofessionelle und multiqualifizierte Anbieter. Inhaltlich sind Aspekte der Medizin, Gesundheits-und Rehabilitationswissenschaften sowie der originären Sport - und Bewegungswissenschaften und Trainingswissenschaften notwendig.

Da viele Volkskrankheiten bedingt sind durch Bewegungsmangel und falschen Lebensstil, sind biopsychosozial orientierte Interventionen dringend erforderlich (ICF - International Classification of Functioning, Disability and Health der WHO). Diese Interventionen basieren auf gesundheitspädagogischen und gesundheitspsychologischen Grundlagen.

Schließlich sollten Bewegungsfachkräfte über eigene Erfahrungen im Umgang mit körperlicher Aktivität, Bewegung und Sport verfügen.

Zur Schaffung eines Mehrwertes der Bewegungsintervention ( beispielsweise mehrdimensionaler Zugang, Gruppenverfahren, Bindung an körperliche Aktivität, Vermittlung von Handlungs - und Sozialkompetenz zur Hinführung zu einem Selbstmanagement der Teilnehmer von Programmen o.ä. ) sind didaktisch- methodische Stundenplanungen unverzichtbar.

Diesen Anforderungen stehen neue akademische und nichtakademische Ausbildungen in Gesundheit, Bewegung und Sport gegenüber. Mit Erfüllung der Bologna- Vorgaben entstand eine Vielfalt von akademischen Ausbildungsgängen- etwa dreijährige, praxisorientierte Bachelor of Arts / Science, Master of Arts / Science sowie niederländische Abschlüsse ( etwa Bachelor NL ). Zugleich sind " Altabsolventen " (Diplom-Sportlehrer, Diplomsportwissenschaftler , Magister, Lehrämter etc.) neben nichtakademischen Fachschulabsolventen weiterhin im Gesundheitswesen tätig.

Die Modularisierung dieser Ausbildungen sind uneinheitlich und intransparent. Zudem sind die ausbildungsbegleitenden Fort - und Weiterbildungsmöglichkeiten der Bildungsträger abweichend. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Ausbildungsanbieter akkreditiert sind.

Der DVGS orientiert sich in der vorliegenden Datenbank an den Leistungsträgervorgaben für Anbieterqualifikationen für die Prävention (§20 und §20a SGB V), ergänzende Leistungen (§43 SGB V), Rehabilitationssport und Funktionstraining (§44 SGB IX) sowie der ambulanten und stationären Rehabilitation.

Für eine grundsätzliche Befähigung zur Durchführung entsprechender Bewegungsinterventionen hat sich der DVGS auf das Minimum von 10 ECTS (European Creditpoints) Praxisanteile sowie 20 ECTS sport- und bewegungswissenschaftliche Theorie verständigt. Dabei entsprechen 1 ECTS ca. 30 Stunden " Workload" inklusive Präsenzzeit in Lehrveranstaltungen und Lern- und Prüfaufwand.br/>
Mit der vorliegenden Aufstellung von Anbieterqualifikationen, die im Rahmen der aufgeführten Ausbildungsgänge gesichtet wurden, werden zwei Aussagen für die Leistungsträger getroffen: Gesichtet und geprüft werden sowohl die Ausbildungseignung als auch die Eignung zur Durchführung von Programmen gemäß

Die Vielzahl von Ausbildungsgängen, die in dieser Datenbank aufgeführt werden, beinhalten die genannten Anbieterqualifikationen: Eine Lizenzausstellung ist nach Vorlage der Kopie der Studienabschlussbescheinigung / des Abschlusszeugnisses möglich. Eine Zertifikatsausstellung ist nach Vorlage der Kopie der Studienabschlussbescheinigung / des Abschlusszeugnisses in Verbindung mit dem schriftlichen Nachweis der Stufe IV/ praktische Tätigkeit möglich. Die vorliegende Aufschlüsselung dieser Qualifikationsmöglichkeiten alter und neuer Ausbildungsgänge (akademische und nichtakademische) ermöglicht eine Transparenz für Leistungsträger und Leistungserbringer. Leistungsträger erhalten in der Suchnavigation " Ausbildungsgänge " Informationen zu vorliegenden Zeugnisabschlüssen (welcher Absolvent kann welche Tätigkeit in den genannten abrechnungsfähigen Tätigkeitsfeldern ausführen?).

Leistungserbringer erhalten in der Suchnavigation " Leistungen " eine Information zu verlangten Anbieterqualifikationen (welchen Absolventen sollte ich einstellen für welche abrechnungsfähige Tätigkeitsfelder?).

BEI NICHT AUFGEFÜHRTEN AUSBILDUNGSGÄNGEN LIEGEN DEM DVGS NOCH KEINE INFORMATIONEN DURCH DIE AUSBILDUNGSSTÄTTE VOR. Damit werden keine Aussagen über die Ausbildungsqualität dieser Einrichtung vorgenommen!

Begleitend zur vorliegenden Datenbank erhalten Leistungsträger und Leistungserbringer auch einen Hotline- Service zu Ausbildungsinhalten sowie technischen Support.