- Anbieterqualifikationen von Ausbildungsabschlüssen gemäß Vorgaben zu Abrechnungsfähigkeit §§ 20, 20a und 43 SGB V sowie § 44 SGB IX
- Anbieterqualifikationen von Ausbildungsabschlüssen gemäß Vorgaben zur Strukturqualität in der ambulanten medizinischen und stationären Rehabilitation
- Anbieterqualifikationen von Ausbildungsabschlüssen hinsichtlich deren Eignung von mindestens 10 ECTS körpereigene Erfahrung / Bewegung / Praxis Sport
- Vorliegende Ausbildungsabschlüsse / Zeugnisse und deren Zuordnung zu o.g. Anbieterqualifikationen
- Allgemeine Anfragen zu Ausbildungsabschlüssen

Qualifikationsdatenbank
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